Vorgespräch: Die Gebühr des Vorgesprächs ist nur einmalig in der Schwangschaft mit der Krankenkasse abrechenbar.
Bitte informieren Sie mich im Voraus, falls Sie dieses Angebot bereits bei einer anderen Hebamme in Anspruch genommen haben.
Privat versicherte Frauen müssen die Kosten für das Vorgespräch selbst tragen, da diese Leistung kein Bestandteil der privaten Gebührenverordnung darstellt.
Alle Hebammenleistungen sind mit der Krankenkasse abrechenbar!